Stellungnahme der Listenverbindung zum Pressebericht „Wir müssen Recht und Gesetz wahren“

Stellungnahme der Listenverbindung von Bürgerliste, CDU und B90/Die Grünen zur gemeinsamen Presseerklärung der Bürgermeister aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg
„Wir müssen Recht und Gesetz wahren“

Die Einführung einer Straßenbeitragssatzung mit einmaligen Straßenbeiträgen in der Marktgemeinde Niederaula während eines laufenden Kanal- und Straßensanierungsprogrammes mit 47 Straßen (seit 2007 und bis heute noch nicht abgeschlossen) hatte zur Folge, dass die Anlieger von 9 komplett erneuerten Straßen keinen Straßenbeitrag entrichten mussten, da die Straßen vor der Inkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung noch vor dem 10.04.2012 fertiggestellt waren. „Pech“ haben die Anliegerinnen und Anlieger, deren Straßen nach Inkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung fertiggestellt wurden. Sie zahlen je nach Straße und Ausbau unterschiedliche Straßenausbaubeiträge, nicht wenige im fünfstelligen Eurobereich.

Dies hat in der Marktgemeinde Niederaula zu einer erheblichen Unruhe innerhalb der Dorfgemeinschaften geführt, das Vereinsleben hat erheblich gelitten, verwandtschaftliche Beziehungen und gute Freundschaften sind zerbrochen.

Im Februar 2015 hat sich die Wählergruppe „Bürgerliste Niederaula e. V.“ gegründet. Ziel dieser Neugründung war es, einen grundlegenden Politikwechsel in Niederaula zu erreichen. So sollten u. a. die Straßenausbaubeiträge abgeschafft bzw. eine Lösung in Niederaula gefunden werden, damit der Dorffrieden wieder hergestellt wird.

Anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 haben sich mit dem Zusammenschluss zu einer Listenverbindung von Bürgerliste, CDU und B90/Die Grünen die Mehrheitsverhältnisse in den gemeindlichen Gremien verändert, das „Klima“ bei den politisch Verantwortlichen ist dadurch von beiden Seiten deutlich rauer geworden. Unser Bürgermeister stellt sich gerne als Opfer dar, trägt aber auch viel dazu bei, dass das politische Klima vergiftet bleibt. So wurden und werden Beschlüsse der Gemeindevertretung von ihm nur zögerlich und erst nach mehreren Anfragen und in einem Fall erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde umgesetzt. Beispielhaft wollen wir hier den Antrag auf Durchführung einer Zweitbegutachtung von Kanälen, die Erarbeitung eines Konzeptes für das Anlegen von Bienenweiden oder die Sanierung von Verbindungswegen nennen.

Beschlüsse der Gemeindevertretung zur freiwilligen Rückerstattung der Straßenbeiträge und zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Straßenbeitragssatzung mit höheren Gemeindeanteilen wurden teilweise vom Bürgermeister zunächst selbst vorgeschlagen, dann von ihm selbst und teilweise auch von der Mehrheit des Gemeindevorstandes widersprochen und beanstandet. Die Gemeindevertretung hat daraufhin in beiden Fällen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
In der Gemeindevertretersitzung am 01.11.2019 wurde die bestehende Straßenbeitragssatzung zum 01.01.2020 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, eine Rückzahlungssatzung zu erarbeiten. In Anlehnung an die Rückzahlungssatzung der Stadt Reichenbach in Sachsen wurde diese auf Empfehlung des HFA am 28. Februar 2020 in der Gemeindevertretersitzung mehrheitlich beschlossen. Laut Hessischer Gemeindeordnung können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzungen geregelt werden. Dies wollen wir nutzen und wieder für mehr Gerechtigkeit und für die Herstellung des Dorffriedens in Niederaula sorgen.
Eine Rückzahlung soll auch nur dann erfolgen, wenn der finanzielle Spielraum der Gemeinde dies auch zulässt und die Rückzahlung soll auf Antrag und nach Reihenfolge der jeweils zuerst geleisteten Beiträge schrittweise erfolgen. Zudem ist die finanzielle Situation der Gemeinde so gut wie seit langem nicht mehr. Anlässlich einer Kassenprüfung des Rechnungsprüfungsamtes hatte die Gemeinde am 24. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 8,1 Mio. Euro und Rücklagen in Höhe von 6,3 Mio. Euro. Auch dies wurde von der Gemeindevertretung mit in die Überlegungen eines Erlasses einer Rückzahlungssatzung einbezogen.
Trotz all dieser positiven finanziellen Rahmenbedingungen und um eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger zu beseitigen, halten die Bürgermeister im Landkreis Hersfeld-Rotenburg den Erlass einer Rückzahlungssatzung für höchst umstritten und rechtswidrig. Da der Erlass einer Rückzahlungssatzung bisher einmalig in Hessen ist, wird diese Meinung von Fachanwälten für Kommunalrecht nicht geteilt. Ähnlich wie die beiden Juristen, Herr Regierungspräsident Klüber und Herr Landrat Dr. Koch, befürworten auch sie den Erlass einer Rückzahlungssatzung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit prüfen zu lassen. Wenn es unterschiedliche Rechtsansichten gibt, wie das hier der Fall ist, dann trägt man diese unterschiedlichen rechtlichen Sichtweisen vor den zuständigen Gerichten aus. Dies sollten auch die Herren Bürgermeister wissen und nicht schon voreilig Rechtsauskünfte erteilen.

Im Übrigen ist es bedenklich, wenn Bürgermeister beginnen, sich in die Entscheidungen des obersten Organs anderer Städte und Gemeinden, der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretungen einzumischen. Dies ist nicht nur unangebracht, sondern zugleich eine Missachtung der Entscheidungskompetenzen der in den Gemeinden und Städte gewählten Mandatsträger. Insoweit sollten sich die nicht betroffenen Amtskollegen unseres Bürgermeisters mit öffentlichen Unterstützer-Erklärungen zurückhalten. Letztlich tragen sie mit dieser Presseerklärung keineswegs zur Sachlichkeit bei.

OSTHESSEN|NEWS berichtete auszugsweise darüber: Link

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Info von BLN. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.