Erste Gemeindevertretersitzung 2022. BLN bringt Antrag zur Vereinsförderung ein und trägt zur Gebührensenkung bei.

Leider erneut einseitige Berichterstattung der Hersfelder Zeitung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider hat die Hersfelder Zeitung von der Sitzung der Gemeindevertretung unserer Marktgemeinde Niederaula am 27.01. nicht umfassend und relativ einseitig berichtet.
Daher diese Ergänzung:

Zu: Niederaula senkt den Wasserpreis

Erfreulich für alle Verbraucher ist, dass sowohl Wasser- und Abwasserpreis deutlich und auch die Gebühren für versiegelte Flächen gesenkt werden konnten. Und dies trotz aller „Unkenrufe und Verbreiten haltloser Unwahrheiten und Negativschlagzeilen“ von Bürgermeister und SPD-Fraktion nach Abschaffung der Ergänzungsbeiträge durch die frühere Listenverbindung aus BLN, CDU und B90/Die Grünen. Nach Auffassung der SPD und Bürgermeister Rohrbach würden die Gebühren steigen, so wurde immer wieder behauptet. Doch das Gegenteil ist nun der Fall:
So konnten die Wassergebühren von 2,11 € auf 1,77 € je m³ und die Abwassergebühren von 5,15 € auf 4,30 € je m³ sowie auch die Gebühren für den Quadratmeter versiegelte Fläche von 0,85 € auf 0,82 € gesenkt werden. Richtig ist, dass ein externes und unabhängiges Unternehmen mit der Berechnung der Aufteilung/Verteilung der Kosten auf Abwasser und versiegelte Fläche beauftragt wurde und somit für die Zukunft hier Rechtssicherheit gegeben ist. Richtig ist auch, dass in der Vergangenheit zu viel Gebühren von den Bürger*innen kassiert wurden. Die Gemeindekasse wurde somit auf Kosten der Gebührenzahler*innen aufgefüllt.
Die Rede von unserem Fraktionsmitglied Holger Grötzner zur Gebührenfestsetzung finden sie hier:
Hier der Link

Zu: Unterstützung für Vereine birgt Brisanz

Hier die Chronologie des Geschehens:
Am 20.12.2020 hat der damalige Gemeindevorstand im Beisein von Bürgermeister Rohrbach auf Antrag des Sportvereins Niederjossa für die Beschaffung eines neuen Großflächenmähers eine 10%-ige Förderung entsprechend § 4 unserer Vereinsförderrichtlinie beschlossen.
Bürgermeister Thomas Rohrbach hat dann im Juni 2021 den Vorstand des SV Niederjossa angesprochen und nach „Gutsherrenart“ entgegen unserer Vereinsförderrichtlinien eine 50%-ige Förderung zugesagt. Nach einem Antrag des SVN hat dann der neue Gemeindevorstand am 10. August 2021 der hälftigen Förderung zugestimmt. Grundlage hierfür soll ein Beschluss des Gemeindevorstandes aus dem Jahre 1992 gewesen sein, der damals nur den Sportvereinen für die Pflege der Sportplätze diese höhere Förderung vorgesehen hat.
Wir haben dies aus zweierlei Gründen beanstandet und die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Bewertung gebeten. Zum einen kann sich der Gemeindevorstand als ausführendes Organ nicht über eine Vereinsförderrichtlinie, die von der Gemeindevertretung als gesetzgebendes Organ im Jahre 1997 beschlossen wurde, hinwegsetzen. Zum anderen haben auch andere Vereine, z. B. Schützenvereine, Reitvereine, Angelvereine usw. größere Außengelände, die von den Mitgliedern auch gepflegt werden müssen.
Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass die Förderung der Vereine ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung fällt und verlangt die Anpassung der Vereinsförderrichtlinie.
Dem sind wir nachgekommen und haben einen Antrag auf Änderung der Vereinsförderrichtlinie für die nächste Gemeindevertretersitzung gestellt. Kurzfristig haben wir dann noch einen Änderungsantrag mit deutlich verbesserter prozentualer Förderquote und höheren förderfähigen Beträgen eingebracht. Zur Begründung haben wir ausgeführt, dass alle Vereine gleich wichtig sind und alle einen wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Beitrag für die Gemeinschaft in unseren Dörfern leisten. Wir halten es für ungerecht, dass einzelne Vereine bei der Anschaffung von Geräten und Maschinen für die Pflege der Sportstätten, der Grünflächen und der Außenanlagen höher gefördert werden wie andere Vereine in unserer Marktgemeinde.
Leider haben alle Mitglieder der Fraktionen von SPD und WGN unseren Änderungsantrag abgelehnt. Es bleibt nun abzuwarten, bis der Gemeindevorstand eine geänderte Fassung der Vereinsförderrichtlinie zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorlegt.
Unseren Änderungsantrag und auch die Vereinsförderrichtlinie finden Sie
hier: Hier der Link
Vereinsförderrichtlinien: Hier der Link

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