Pressemitteilung der Listenverbindung Bürgerliste, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Verkauf des Baugrundstückes „ehemaliger Spielplatz“ in der Breslauer Straße.
Damit auch Außenstehende einen ausreichenden Einblick bekommen, gehen wir zunächst kurz auf die Historie zum Verkauf des Grundstückes „ehemaliger Kinderspielplatz“ in der Breslauer Straße ein.
Bereits im Jahre 2013 wurde durch die damalige Gemeindevertretung mit absoluter SPD-Mehrheit eine Änderung des Bebauungsplanes und einer Erweiterung des Baufensters lediglich für dieses Grundstück, auf dem sich ein Kinderspielplatz befand, beschlossen. Ziel dieser Maßnahme war die Errichtung einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten durch einen Investor. Hierbei wurde aus unserer Sicht versäumt, die Anliegerinnen und Anlieger der Breslauer Straße und der Straße „Am Hängeberg“ ausreichend zu informieren. Und da reicht es keineswegs, wie dies unser Bürgermeister immer wieder vorträgt, dass der Bebauungsplan öffentlich auslag und nur zwei Anlieger Einblick genommen haben.
Am 22.03.2016, also kurz nach der Kommunalwahl, aber noch vor der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Gemeindevertretung, hat der damalige Gemeindevorstand eine Beschlussempfehlung abgegeben und einen Verkaufspreis mit 20,50 Euro zuzüglich der Erschließungskosten empfohlen. Dies war gängige Praxis in Niederaula, der Gemeindevorstand hat sich hierbei an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses orientiert. Zusätzlich empfahl der Gemeindevorstand auf die Ablösung der fehlenden PKW-Stellplätze entsprechend unserer Stellplatzsatzung zu verzichten, sofern der Investor die an das Grundstück direkt angrenzende Treppenanlage (gemeindlicher Verbindungsweg zwischen Breslauer Straße und Straße „Am Hängeberg“) wie vom Bauamt vorgesehen, saniert.
Diese Beschlussempfehlung wurde nach der Konstituierung am 15.04.2016 in der neu gewählten Gemeindevertretung mit deutlich veränderten Mehrheiten beraten. Sie ist mit den Stimmen der Listenverbindung und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion mehrheitlich zu dem Entschluss gekommen, dass zunächst eine Informationsveranstaltung für die Anlieger der Breslauer Straße und der Straße „Am Hängeberg“ durchzuführen ist.
Diese Informationsveranstaltung hat am 19. Mai 2016 unter großer Beteiligung der Bevölkerung insbesondere aus den o. g. Straßen stattgefunden. Für uns war deutlich ersichtlich und hörbar, dass die Anlieger dort eine solche Wohnanlage (Originalton „Betonklotz“) nicht wollten. Zudem war die Rede von einer „Verschandelung“ des Ortsbildes, das in diesem Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Aber auch die mangelnde Informationspolitik der früheren Gemeindevertretung und die jetzt schon schlechte Parkplatzsituation im Straßenbereich wurde heftig kritisiert. Einhellig wurde die Sanierung der Treppenanlage durch die Gemeinde gefordert, eine Sanierung durch den Investor wurde strikt abgelehnt. Im Nachgang der Infoveranstaltung wurde eine Unterschriftenaktion gegen den Bau einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten gestartet, ca. 70 Anwohner der Breslauer Straße und der Straße „Am Hängeberg“ haben sich daran beteiligt und unterschrieben.
In der Veranstaltung hat sich ein direkter Anwohner spontan bereit erklärt, das Grundstück zu einem Preis 10 % über der Beschlussempfehlung des alten Gemeindevorstandes käuflich zu erwerben. Nach Eingang seines schriftlichen Angebotes hat die Gemeindevertretung am 17.06.2016 unter Berücksichtigung und Würdigung der Bedenken der Anwohner mit den Stimmen der Listenverbindung mehrheitlich beschlossen, das Grundstück an den direkten Anlieger zu verkaufen.
Dem hat unser Bürgermeister mit Schreiben vom 30.06.2016 widersprochen. Er sah das Wohl der Gemeinde hinsichtlich unserer gemeindlichen Außendarstellung gegenüber Dritten, insbesondere von Investoren, gefährdet. Zudem lag und liegt aus seiner Sicht auch eine Rechtsverletzung im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung vor, da der Investor nach der Gemeindevertretersitzung ein Angebot abgegeben hatte und ca. 9000 Euro mehr zahlen wollte und will als der direkte Anwohner. Herr Rohrbach sah und sieht hierin einen Verkauf unter dem Marktwert.
In ihrer Sitzung am 14.07.2016 hat die Gemeindevertretung diesem Widerspruch mit den Stimmen der Listenverbindung und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion mehrheitlich nicht stattgegeben.
Diesen Beschluss hat Bürgermeister Rohrbach wiederum mit Schreiben vom 16.07.2016 mit gleichlautender Begründung beanstandet.
Eine Beanstandung durch den Bürgermeister ist entsprechend § 63 Hessische Gemeindeordnung jedoch nur möglich, wenn der Beschluss der Gemeindevertretung geltendes Recht verletzt. Da der Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss für die Breslauer Straße auf 40 Euro festgelegt wurde, sehen wir im vorliegenden Fall keineswegs eine Rechtsverletzung durch diesen Beschluss. Enttäuschend war für uns, dass unser Bürgermeister in der Sitzung mit keinem einzigen Wort auf eine mögliche Rechtsverletzung des Beschlusses vom 17.06.2016 eingegangen ist. Dies war jedoch ausschließlich Gegenstand seiner Beanstandung. Stattdessen hat er zum wiederholten Male alte Phrasen gedroschen und für uns völlig inakzeptable Kompromissvorschläge gemacht. Dies hat dazu geführt, dass mit den Stimmen der Listenverbindung und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion mehrheitlich dem Antrag auf Durchführung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht zugestimmt wurde.
Unsere Botschaft dieses Beschlusses ist, dass uns die Meinungen und die Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern wichtig sind und diese bei Vorhaben in unserer Gemeinde in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Selbstverständlich sind uns in Niederaula auch Investoren weiterhin herzlich willkommen. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss und dass in der Regel die Interessen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einzelnen privaten oder wirtschaftlichen Interessen stehen.