Stellungnahme der Bürgerliste zum Bauleitverfahren „An der alten Leimkaute“ (dort soll die neue Kinderkrippe gebaut werden), die unser Fraktionsvorsitzender Michael Köhl in der Gemeindevertretersitzung am 21. September in Hattenbach vorgetragen hat!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder der gemeindlichen Gremien,
sehr geehrte Gäste,
zunächst will ich ganz kurz auf die Tage nach der letzten Gemeindevertretersitzung eingehen, in denen wir in den sozialen Netzwerken teilweise deutlich unter der Gürtellinie angegangen wurden. Glücklicherweise waren es nur wenige und immer die gleichen Personen, die sich negativ geäußert haben. Auch eine Unterschriftensammlung der Kindergartenleitung, müssen wir ertragen können, schließlich leben wir in einer Demokratie.
Ich will den Kritikern auch ganz deutlich sagen, dass wir uns nicht erpressen lassen.
Wir werden unsere Auffassung weiter vertreten und auch entsprechend weiterhin publik machen.
Ganz herzlich bedanken wollen wir uns aber auch bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die uns unterstützt und aufgefordert haben, weiterhin Politik zum Wohle unserer Heimatgemeinde Niederaula zu machen.
Wir bedauern, dass die Feuerwehr Niederaula in die politischen Diskussionen hineingeraten ist.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass am jetzigen Standort Stellplätze fehlen. Die Feuerwehr hat aber auch richtig in ihrer Pressemitteilung erkannt, dass hierfür mittel- bis langfristig eine Lösung gefunden werden muss.
Hier bieten wir ausdrücklich unsere Gesprächsbereitschaft an.

Unser Listenpartner Mirko Siewert ist ausführlich auf die ablehnenden Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Privatpersonen zum Bauleitverfahren „An der alten Leimkaute“, eingegangen. Diesen Ausführungen schließen wir uns an und wollen seine Stellungnahme zur Bauleitplanung noch ergänzen:

Ich bitte im Vorfeld um Verständnis, wenn es jetzt etwas länger dauert.
Wir wollen uns nicht erneut dem Vorwurf aussetzen, wir würden keine Begründung für unsere ablehnende Haltung geben.

1. In der Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „An der alten Leimkaute“ vom 15. August 2018, das auch alle Mitglieder der gemeindlichen Gremien erhalten haben, wird auf Seite 4 unter Punkt 1.1 ausgeführt:
„Im Zuge der vorliegenden Planungen sollen daher auf Ebene der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der im Bereich „An der alten Leimkaute“ geplanten Vorhaben geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes Nr. 43 „An der alten Leimkaute“ ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Rettungswache“ im westlichen Teilbereich sowie der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Anlagen (Kindergarten) im östlichen Teilbereich des Plangebietes.“

Bereits am 16. Februar dieses Jahres hat die Gemeinde das Regierungspräsidium um Stellungnahme zur Bauleitplanung mit der Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf „An der alten Leimkaute“ gebeten. Mit Stellungnahme vom 06. März 2018 hat das Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Bodenschutz – wie folgt hierzu geantwortet: Ich zitiere:
Eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ muss zwingend eine klare Zweckbestimmung erkennen lassen. Dazu ist der Plan noch um die Symbole für Feuerwehr und Kindergarten zu ergänzen. Zitat Ende Andernfalls kann das Abwägungsmaterial für die beabsichtigte Planung nicht genau ermittelt werden. Denn die Auswirkungen von Feuerwehr und Kindergarten müssen ja beschrieben werden – besonders im Hinblick auf die nahegelegene Wohnbebauung“.
Weiter wird in der Stellungnahme ausgeführt: „Die Festsetzung, dass auf den Flächen für Gemeinbedarf Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig sind, entbehrt einer Rechtsgrundlage. Weder braucht eine Feuerwehr noch ein Kindergarten Betriebswohnungen. Aufenthaltsräume sicher, aber keine Wohnungen“.
Soweit die Stellungnahme vom RP Kassel.
Wir haben auch noch telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und nachgefragt, ob denn die Symbole für die Zweckbestimmung nach Erlangung der Rechtskraft beliebig austauschbar seien.
Dies hatte im Übrigen die SPD-Fraktion sowohl in der Sitzung als auch in ihrer Pressemitteilung so behauptet und der Listenverbindung vorgeworfen, sie hätte das Planungsverfahren nicht verstanden.
Die Antwort der Sachbearbeiterin hierzu war sehr klar und unmissverständlich:

Sie erläuterte uns: Gerade bei der Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf müssen sehr restriktiv die Auswirkungen der dort geplanten Einrichtungen und Anlagen zum Schutz der nahegelegenen Wohnbebauung ermittelt werden. Eine andere Nutzung hätte zur Folge, dass dann ein Planänderungsverfahren in Gang gesetzt werden muss. Eine einfache und schnelle Umorientierung ist auf einer Fläche für den Gemeinbedarf nicht möglich, die Umsetzungen der Planungen sind daher bis zu einem Planänderungsverfahren verbindlich.
Es darf dann schon die Frage erlaubt sein, angesichts der Vorwürfe in den Medien, wer das Planverfahren nicht verstanden hat!

2. Bereits im Mai haben wir einen Flyer im gesamten Gemeindegebiet verteilt, in dem wir auf das Bauleitverfahren und den Neubau einer Kinderkrippe „An der alten Leimkaute“ ausführlich eingegangen sind. Wir haben uns in dem Flyer ausdrücklich von der Ausweisung dieser Fläche für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs distanziert und hierfür ausreichend Gründe genannt. Wir haben schon damals keinen Bedarf für die Ausweisung einer solchen Fläche gesehen und die ablehnenden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sehr ernst genommen. Zwischenzeitlich hat das Deutsche Rote Kreuz als Betreiber der Rettungswache bereits signalisiert, dass sie kein Interesse an einem Neubau in diesem Bereich haben. Somit ist ein Teil der Fläche nur sehr schwer bis gar nicht zu vermarkten.

3. Bereits im Februar dieses Jahres hat die Verwaltung im Rahmen der Dorfentwicklung einen Antrag auf Aufnahme in das Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) gestellt. Ziel des Programmes ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Förderung der Innenentwicklung unserer Dörfer. Dazu dürfen keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebiete ausgewiesen werden, sondern es muss festgelegt werden, wie zukünftig mit Leerstand umgegangen wird und wie Baulücken als Potentiale genutzt werden können. In der Stellungnahme des Fachdienstes Ländlicher Raum vom 14.03.2018 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ich zitiere , „dass alle geplanten Einrichtungen im Ortskern unterzubringen sind. Es sind mehrere Hofstellen und Freiflächen bekannt, die nicht entsprechend genutzt werden.“ Zitatende Aus unserer Sicht werden hier leichtfertig Chancen und Möglichkeiten einer Innenentwicklung des Ortskernes vergeben. Positive Beispiele für eine Weiterentwicklung von Ortskernen gibt es in unserem Landkreis genug. Wir empfehlen den Mitgliedern der gemeindlichen Gremien einen Blick nach Friedewald und zur Stadt Bebra zu richten, hier wurden und werden die Ortskerne entsprechend eines erarbeiteten Konzeptes gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sinnvoll und gezielt weiterentwickelt.

4. Wir halten einen zeitnahen Neubau einer Kinderkrippe für dringend erforderlich. Hierfür stehen genügend alternative und geeignetere Standorte im Ortskern für den Bau einer viergruppigen Kinderkrippe zur Verfügung, auf denen auch ein sofortiger Baubeginn möglich wäre. Bereits im Februar 2016, kurz vor der Kommunalwahl, hat die Gemeindevertretung mit der damaligen SPD-Mehrheit den Abbruch des alten und dem Bau eines neuen Kindergartens im Kirchweg beschlossen. Hätte man diesen Beschluss so beibehalten, man hätte heute schon Richtfest feiern können. Selbst ein Neubau „An der Mulde“ kann nach Auskunft des Bauamts zeitnah auf der vorderen ca. 1400 qm großen Fläche erfolgen. Leider haben in der Gemeindevertretersitzung am 20. April alle Mitglieder der SPD-Fraktion, 2 Mitglieder der CDU-Fraktion und an vorderster Front unser Bürgermeister den Baubeginn bewusst verzögert und eine völlig ungeeignete Fläche fernab des Ortskernes ohne Bebauungsplan als neuen Standort der Kinderkrippe beschlossen.

Wir fragen uns, wo war denn damals der Aufschrei der Kindergartenleitung?
Warum hat man damals nicht schon auf die hohe Auslastung und fehlende Plätze hingewiesen?

5. In der Infoveranstaltung am 15. März dieses Jahres, zu der Bürgermeister und Kirchenvorstand Niederaula gemeinsam eingeladen hatten, war der Standort „Leimkaute“ nur am Rande ein Thema. Lediglich ein Teilnehmer und unser Bürgermeister haben diesen Standort favorisiert.

Sogar Kindergartenleiterin hat sich vor ca. 120 Teilnehmern eindeutig für den Standort an der Mulde ausgesprochen. Mehrheitlich wurden aus den vielen Wortmeldungen die Standorte „Kirchweg“ und „An der Mulde“ favorisiert. Auch hier fragen wir uns, warum lädt man überhaupt noch zu einer Infoveranstaltung ein, wenn die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung einfach übergangen wird und nicht interessiert?

6. Ein weiterer wichtiger Entscheidungsgrund der gemeindlichen Gremien sollten bei der Standortsuche auch die Kosten sein. Die Erschließung würde nach ersten Schätzungen mehrere hunderttausend Euro kosten. Diese Kosten hätte neben der Gemeinde auch zu einem Teil die angrenzenden Anlieger der Hattenbacher Straße zu tragen.

Trotz Nachfrage wurden uns bis zum heutigen Tage keine konkreten Kostenberechnungen für die einzelnen Standorte vorgelegt.
Wir fragen uns, warum wurden uns die Zahlen nicht zur Verfügung gestellt? Wir vermuten, dass der Standort Leimkaute, obwohl ein Großteil der Fläche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, dermaßen schlecht bei der Kostenberechnung abgeschnitten hätte, dass man bewusst keine Zahlen genannt hat. Ein Mitglied der Bürgerliste Niederaula hat für die Sitzung des Bau- und Siedlungsausschuss einen Kriterienkatalog für einen Krippenstandort erarbeitet.
Nach der intensiven Überarbeitung des Kriterienkatalog während der Sitzung des Ausschusses, primär durch den Bürgermeister, wurden jedoch die Gesamtkosten unzureichend berücksichtigt.

7. Ich gehe jetzt noch kurz auf eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel vom 21. Juni 2016 ein. Auch sie liegt allen Mitgliedern der gemeindlichen Gremien vor. Dort heißt es: Ich zitiere: „Einer Umsetzung des Bebauungsplangebietes Nr. 43 „An der alten Leimkaute“ für ein künftiges allgemeines Wohngebiet kann aufgrund der über das Gutachten prognostizierten, belästigungsrelevanten Kenngrößen somit nicht zugestimmt werden“ (Zitatende).

Das Ergebnis der Stellungnahme lautet:
Es muss mit einer erheblichen Geruchsbelästigung gerechnet werden.

(Hiernach liegen weite Teile der Planfläche im Bereich von 11 % Geruchsstunden zuzüglich ca. 2 % Geruchsstunden durch Kaltluftabflüsse. Entsprechend der Geruchsimmissions-Richtlinie ist für ein Wohn- oder Mischgebiet der Wert 0,10 (= 10 %) als Grenzbereich der Zumutbarkeit gegenüber Gerüchen anzusetzen. Dies heißt, dass bei Geruchshäufigkeit über 10 % der Gesamt-Jahresstunden von einer erheblichen Belästigung auszugehen ist.)

Nun sind dies die Aussagen für ein Wohn- oder Mischgebiet. Wir stellen uns aber ernsthaft die Frage, warum sollen die Kleinsten der Gesellschaft und auch unsere Erzieherinnen schlechter gestellt und dieser erheblichen Geruchsbelästigung ausgesetzt werden?
Wir können uns dies nur so erklären, dass hier versucht wird, einen Fehler der Vergangenheit wettzumachen und eine teuer gekaufte Fläche für eine Wohnbebauung einer anderen Nutzung zuzuführen. Man sollte endlich akzeptieren, dass diese Fläche lediglich sinnvoll als Ackerland zu nutzen ist und man viel Geld „verbrannt“ und die Fläche überteuert gekauft hat.

Fazit unserer Stellungnahme:
• Seit Monaten verschleppt die Mehrheit des Gemeindeparlamentes gemeinsam mit dem Bürgermeister durch eine unnötige und völlig unsinnige Bauleitplanung für den Bereich „An der alten Leimkaute“ den Bau einer dreigruppigen Kinderkrippe mit vorgesehener Erweiterungsmöglichkeit für eine vierte Gruppe.
• Sie behauptet wider besseres Wissens, dass auf Flächen für den Gemeinbedarf Symbole und somit Einrichtungen und Anlagen gebaut und beliebig ausgetauscht werden können.
• Sie beharrt auf eine Fläche, die mehrere Träger öffentlicher Belange und auch Privatpersonen für den Bau einer Kinderkrippe als bedenklich und nicht geeignet ansehen.
• Sie favorisieren eine Fläche, auf der die Kinder und auch die Erzieherinnen nachweislich einer hohen Geruchs- und ausgesetzt sind.
• Sie streben durch ein Festhalten an der Leimkaute für die Gemeindefinanzen die teuerste Lösung an.
• Sie verhindern kostengünstige Standorte im Ortskern, die bereits voll erschlossen sind und auf denen man mit dem Krippenbau sofort beginnen kann.
• Hier werden leichtfertig Chancen und Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Ortskernes verhindert. Möglicherweise arbeitet man ja auch darauf hin, bis das letzte Geschäft im Ortskern „dicht gemacht“ hat.
• Sie nehmen bewusst in Kauf, dass damit die Attraktivität des Ortskernes komplett verloren geht und langfristig viel Geld für eine Wiederbelebung des Ortskernes investiert werden muss.
Unter Berücksichtigung aller dieser Argumente können und werden wir dem vorliegenden Antrag auf Ausweisung einer Fläche für Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf „An der alten Leimkaute“ nicht zustimmen.
Wir können nur an alle gemeindlichen Entscheidungsträger appellieren, unseren Argumenten zu folgen und die Bauleitplanung „An der alten Leimkaute“ zu beenden und damit der Gemeinde und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern viel Geld zu ersparen.

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