Rückzahlung von Beiträgen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat am 02. November 2018 eine Änderung der Straßenbeitragssatzung mit deutlich niedrigeren Anliegeranteilen beschlossen. Die geänderte Straßenbeitragssatzung soll am 01. Januar 2019 in Kraft treten und bedeutet zukünftig eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

In der Sitzung am 07.12.2018 wurde auch eine Rückzahlung von anteiligen bereits gezahlten Straßenbeiträgen beschlossen. Hiergegen hat Bürgermeister Rohrbach und die Mehrheit des Gemeindevorstandes wegen angeblich fehlender Rechtssicherheit zunächst widersprochen und anschließend beanstandet. Und dies, obwohl der Hessische Städte- und Gemeindebund in einer angeforderten Stellungnahme eine Rückzahlung von Beiträgen als freiwillige Leistung rechtlich nicht ausgeschlossen hat.

Dies hat nun zur Folge, dass ein langer und teurer Klageweg vor dem Verwaltungsgericht auf Kosten der Gemeindefinanzen, also Gelder der Bürgerinnen und Bürger, beschritten werden muss.

Dass es auch anders geht, zeigt das nachfolgende Beispiel der Gemeinde Sulzbach. Hier hat man bereits in 2017 Beiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz für Kanäle und Wasserversorgung zurückgezahlt.

Leider wird dies in Niederaula durch unseren Bürgermeister und seine „Mitläufer“ verhindert. Wir bedauern dies sehr und werden uns auch weiterhin für die Abschaffung der Straßenbeiträge und die vollständige Rückzahlung bereits gezahlter Straßenbeiträge in unserer Heimatgemeinde einsetzen.

Der Vorstand



Die Gemeindevertretung beschließt am morgigen Donnerstag eine Änderung der Straßenbeitragssatzung. Anwohner können dann künftig nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn vor ihrer Haustür die Straße erneuert wird.
In Sulzbach ist es in den vergangenen Jahren nie dazu gekommen, dass sich Hausbesitzer an den Kosten beteiligen mussten, wenn vor ihrer Haustür Reparaturarbeiten an der Straße vorgenommen wurden. Und dennoch schwebte es wie ein Damoklesschwert über den Hausbesitzern. Denn laut bestehendem Gesetz und einer entsprechenden Satzung hätte die Kommune die betroffenen Bürger zur Kasse bitten dürfen. Dabei hätte es sich in Härtefällen um satte fünfstellige Beträge handeln können, so dass sogar die Existenz etlicher Anwohner gefährdet gewesen wäre.
Nunmehr hat der Gesetzgeber die bisherige Soll-Vorschrift in eine
Kann-Vorschrift
umgewandelt und es damit den Kommunen freigestellt, Straßenbeiträge zu erhöhen. Wenn die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Haupt-und Finanzausschusses folgt und die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung vom 1. August 2007 beschließt, tritt die neue Satzung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
„Mit dieser Vorlage rennen Sie bei der SPD offene Türen ein“, sagte Genosse Martin Lissmann im Haupt- und Finanzausschuss. Bei den Diskussionen um die Straßenbeitragssatzung im Jahr 2002 und dann auch 2007 hatten sich die Sulzbacher Sozialdemokraten immer gegen eine Kostenbeteiligung der Hauseigentümer ausgesprochen. Im November 2002 hatte Gerald Herbst, der noch heute SPD-Parlamentarier ist, Dokumente vorgelegt, nach denen im Rhein-Main-Gebiet in zwei Fällen Häuser verkauft werden mussten, weil die Besitzer so hohe Straßenbeiträge zahlen mussten, dass sie in finanzielle Schwierigkeiten gerieten.
Damals hatte es die SPD erreicht, dass Paragraf 1 der umstrittenen Satzung um den Satz „Die Gemeinde trägt die Gesamtkosten, wenn die Baumaßnahme im öffentlichen Interesse ist“ ergänzt wurde. Dieser Passus, der mit einem Antrag der CDU noch einmal untermauert wurde, sorgte 2009 dafür, dass bei den Straßenbaumaßnahmen in der Hauptstraße zwischen dem Großen Dalles und der Cretzschmarstraße keine Straßenbeiträge von den Hausbesitzern kassiert wurden.
Anders lief es dagegen bei der umstrittenen Wasserversorgungssatzung. Da herrschte großer Unmut, als 2014 Anwohner der Haingrabenstraße aufgefordert wurden, sich an den Kosten für die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten auf der Straße vor ihrer Haustür zu beteiligen. Im Schnitt wurde jeder Grundstücksbesitzer mit 2200 Euro zur Kasse gebeten.
Alle Proteste halfen nichts, denn in der Satzung stand klipp und klar, dass sich die Hauseigentümer an den Kosten beteiligen müssen. Angesichts der massiven Proteste erkannten die Sulzbacher Kommunalpolitiker, dass der Beschluss von einst ein Fehler war und verabschiedeten im Dezember 2017 eine neue Satzung. Die Anwohner, die schon gezahlt hatten, bekamen ihr Geld zurück.
Bürgermeister Elmar Bociek wurde in der jüngsten Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses gefragt, ob inzwischen alle Rückzahlungen abgeschlossen sind. Bociek sagte, dass nur noch einige Restarbeiten zu erledigen sein, zum Beispiel in Fällen, bei denen Widerspruch eingelegt wurde

Quelle: Frankfurter neue Presse https://www.fnp.de/lokales/main-taunus/sulzbach-ort82188/strassenbeitraege-sind-sulzbach-endgueltig-pass-10369567.html

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