Gemeindevertretersitzung vom 05.12. 2019. Anträge und Redebeiträge der Listenverbindung (CDU, BLN u. Bündnis 90 die Grünen).

Rede zum Haushalt durch den Fraktionsvorsitzenden der BLN, Herrn Michael Köhl

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Mitglieder der gemeindlichen Gremien,
sehr geehrte Gäste,
• es wird der Listenverbindung aus Bürgerliste Niederaula e. V., CDU und Bündnis 90/Die Grünen immer vorgeworfen, wir würden keine solide Finanzpolitik betreiben. Das vorläufige positive Jahresergebnis 2018 beläuft sich auf ca. 1,3 Mio. €. Dadurch summiert sich der Gesamtbetrag der Rücklagen Ende 2018 auf gut 6.2 Mio. €.

• Im Haushalt 2020 der Marktgemeinde Niederaula sind Mittel in Höhe von ca. 875.000 € für den Kindergarten eingeplant, deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Auch wenn dieser Betrag erstmal als sehr hoch angesehen wird, so tragen wir ihn selbstverständlich mit und bekennen uns ausdrücklich zur Trägerschaft durch die Kirche.

• Die Einstellung von 950.000 € in den Haushalt für die Rückzahlung bereits erhobener Ergänzungsbeiträge im Rahmen der Globalveranlagung wird von uns begrüßt.

• Ebenso die Einstellung von Mitteln für Jugendarbeit mit 5.000 € im Ergebnishaushalt und 15.000 € im Finanzhaushalt, wie wir dies im letzten Haushalt bereits mehrheitlich beschlossen und gezielt beantragt hatten.

• Die Erweiterung des Stellenplanes im Bereich des Bauhofes um eine Stelle trägt die Listenverbindung ebenfalls mit, gerade nach der Auflösung des Feldwegeverbandes. Die Auflösung des Feldwegeverbands bedauern wir.

• Mit der Einstellung von 300.000 € für Rückzahlung von Straßenbeiträgen wollen wir ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde geben, dass wir es mit der Rückzahlung ernst meinen. Da keine Kreditaufnahmen geplant sind, gehen wir davon aus, dass auch dieser Haushalt genehmigungsfrei ist.
Zudem ist der Haushalt mit den geplanten Änderungen nach wie vor ausgeglichen, daher sollte die Einstellung dieser Mittel für die Rückzahlung von Straßenbeiträgen kein Problem für die Kommunalaufsicht darstellen.

• Die geplanten Investitionen in Höhe von knapp 9.6 Mio. €, davon allein 6.8 Mio. € für Baumaßnahmen sind aus unserer Sicht deutlich zu hoch. Die vielen Baumaßnahmen können unmöglich von unserer Bauverwaltung alleine geleistet werden. Wir haben daher Streichungen vorgenommen, von Stillstand in unserer Marktgemeinde kann trotzdem keine Rede sein. Daher haben wir, und dies wird Holger Grötzner jetzt ausführlich darstellen, einige Änderungsanträge vorbereitet, die ja auch schon im Haupt- und Finanzausschuss besprochen wurden.

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Änderungsanträge der Listenverbindung aus Bürgerliste Niederaula e. V., CDU und Bündnis 90 die Grünen zu der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2020 sowie zum Investitionsplan 2020-2024

Sehr geehrter Herr Rudolph,
wir stellen folgende Änderungsanträge mit der Bitte um Beschlussfassung.
Die Beratung erfolgte am 20.11.2019 im Haupt- und Finanzausschuss.

1. Baumaßnahmen der laufenden Nr. 61 (Mittelweg u.Jahnstraße) und 150 (Langer Weg/Gärtnerstraße) im Investitionsprogramm 2020 bis 2024

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula möge beschließen, dass die Baumaßnahmen unter den laufenden Nummern 61 und 150 im Investitionsprogramm 2020 bis 2024 um 2 Jahre zurückgestellt werden. D.h. die Ansätze 2020 werden im Planjahr 2022 und die Ansätze 2021 im Planjahr 2023 berücksichtigt. Der Finanzhaushalt 2020 ist dementsprechend anzupassen.

Begründung:

Der vorliegende eingebrachte Haushaltsentwurf sieht für das Jahr 2020 ein Investitionsvolumen für Baumaßnahmen von 6.807.400,- € mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor. Alle diese Maßnahmen müssen durch das Bauamt geplant und begleitet werden. Durch Zurückstellen der o.g. Baumaßnahmen kann das Bauamt entlastet werden und sich auf dringlichere Projekte, wie beispielsweise die Baumaßnahmen Kindergarten, Erschließungsmaßnahmen Tank und Rast Niederjossa und der Neubaugebiete konzentrieren.

Aufgrund der vorliegenden Schadensklassifizierung besteht außerdem kein akuter Handlungsbedarf zur Durchführung dieser Maßnahmen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Baubranche boomt und dadurch die Baupreise stark angestiegen sind. Ein Abflauen der Konjunktur der Baubranche zeichnet sich derzeit schon ab. Durch Zurückstellen einzelner Investitionen bestehen in der jetzigen Situation für die Gemeinde Kosteneinsparpotentiale durch teilweise antizyklische Investition. Dies wurde bereits bei den letzten Haushalsberatungen für 2019 diskutiert und die BLN hat auf Rückfrage des Bürgermeisters klargestellt, dass hierfür zumindest ein 3-Jahres-Zeitraum notwendig ist. Mit Berücksichtigung der Baumaßnahmen ab Planjahr 2022 wird dies konsequent umgesetzt.

Ferner könnte das Land Hessen bis dahin einsichtig und bereit sein, die Kommunen beim Infrastrukturausbau durch Landesprogramme zu unterstützen.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Gefahr eines Investitionsstaus durch Zurückstellen der Maßnahmen im Hinblick auf das verbleibende Gesamtinvestitionsvolumen in 2020 nicht ersichtlich ist. Zumal in 2020 auch etliche Straßen- und Tiefbaumaßnahmen umgesetzt werden sollen.

2. Errichtung Kunstrasenplatz – Baumaßnahme der laufenden Nr. 198 im Investitionsprogramm 2020 bis 2024 und dazugehörige Investitionszuweisungen im Teilfinanzhaushalt

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula möge beschließen, dass die Baumaßnahme unter der laufenden Nummern 198 aus dem Investitionsprogramm 2020 bis 2024 gestrichen wird. Die dazugehörigen Investitionszuweisungen im Teilfinanzhaushalt des Produkts 08.02.01 Sportstätten sind ebenfalls zu streichen. Der Finanzhaushalt 2020 ist dementsprechend anzupassen.

Begründung:

Bei der Baumaßnahme Kunstrasenplatz bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch zu viele ungeklärte Fragen, um Mittel im Haushalt bereitzustellen. Es ist noch unklar,

• welche Belagsart eingesetzt werden soll,
• wie hoch der tatsächliche Bedarf und damit die Nutzung bzw. der Auslastungsgrad des Platzes in den einzelnen Monaten eines Jahres sein wird und
• wer sich konkret noch an der Finanzierung und in welcher Höhe beteiligt,
um nur einige offene Fragen zu nennen. Diese Fragen können auch ohne Bereitstellung von Mitteln für eine Planung geklärt werden.

Sofern nicht konkret feststeht, wer außer dem Antragsteller beabsichtigt den Kunstrasenplatz zu nutzen, kann eine ungerechte Bevorzugung eines Vereins gegenüber den anderen Vereinen in der Marktgemeinde Niederaula nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus hat ein Kunstrasenplatz eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren. Bei den angesetzten Nettoinvestitionskosten von 650.000,00 € für den Kunstrasenplatz würde dies den Ergebnishaushalt zukünftig mit jährlich ca. 50.000,00 € (Abschreibungen abzüglich der Erträge aus Sonderpostenauflösung) belasten.

Ferner muss man sich im Hinblick auf die im Investitionsprogramm anstehenden Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben, die Frage stellen, ob sich die Marktgemeinde Niederaula jetzt eine Investition dieser Größenordnung im Bereich der freiwilligen Aufgaben leisten kann, ohne den Schuldenstand zukünftig wieder zu erhöhen. Beispielsweise ist im Investitionsprogramm für die Jahre 2023 und 2024 der Bau eines neuen Gerätehauses für die Feuerwehr Niederaula eingeplant, für den investive Mittel von 5 Mio. € benötigt werden.

Durch den Antragsteller sollte ein detailliertes Finanzierungs- und Nutzungskonzept aufgestellt werden in dem der Großteil der offenen Fragen geklärt wird. Dann kann über den Antrag gerne im nächsten Jahr erneut in der Gemeindevertretung beraten werden.

3. Rückzahlung von Straßenbeiträgen – Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und Zuschüsse der laufenden Nr. 29 im Investitionsprogramm 2020 bis 2024

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula möge beschließen, dass unter der laufenden Nummern 29 des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 für das Produkt 12.01.01 die o.g. Haushaltsansätze für die Rückzahlung von Straßenbeiträgen eingestellt werden. Der Finanzhaushalt 2020 ist dementsprechend anzupassen.

Begründung:

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. November 2019 wurde mehrheitlich beschlossen, den Haupt- und Finanzausschuss mit der Erarbeitung einer Rückzahlungssatzung für bisher erhobene Straßenausbaubeiträge zu beauftragen. Die CDU-Fraktion hat in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. November 2019 einen Entwurf einer Rückzahlungssatzung vorgelegt, welcher nun innerhalb der Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Januar 2020 beraten werden soll.

Dementsprechend sind bereits im Haushalt 2020 Mittel einzuplanen, um eine Rückzahlung von Straßenbeiträgen nach Inkrafttreten einer Rückzahlungssatzung zu ermöglichen.

4. Baumaßnahmen Feldwegebau der laufenden Nr. 161 im Investitionsprogramm 2020 bis 2024

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula möge beschließen, dass unter der laufenden Nummern 161 des Investitionsprogramms 2020 bis 2024 für das Produkt 13.05.01 zusätzliche zweckgebundene Mittel für die Erneuerung des Wirtschafts- und Verbindungsweges zwischen Kerspenhausen und Hilperhausen in Höhe von 100.000,00 € im Haushaltsjahr 2020 eingestellt werden. Der Finanzhaushalt 2020 ist dementsprechend anzupassen.

Begründung:

Der Ortsbeirat Kerspenhausen hatte in diesem Jahr den Gemeindevorstand erneut auf den schlechten baulichen Zustand des landwirtschaftlichen Verbindungsweges zwischen Kerspenhausen und Hilperhausen aufmerksam gemacht.

Am 27. August 2019 fand ein Begehungstermin mit Vertretern des Ortsbeirates Kerspenhausen, der Landwirtschaft und der gemeindlichen Gremien statt, um den Verbindungsweg zu begutachten und nach Lösungen suchen.

Um hier Abhilfe zu schaffen und den Verbindungsweg zwischen Kerspenhausen und Hilperhausen zu sanieren, sind zusätzliche Mittel erforderlich. Diese sollen im Haushalt 2020 bereitgestellt werden, um im nächsten Jahr mit der Sanierung beginnen zu können.

Michael Köhl Wolfgang Köhler Mirko Siewert
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Antrag der Bürgerliste Niederaula e. V. zur Gemeindevertretersitzung am 05. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Rudolph,

nachfolgenden Antrag der Bürgerliste Niederaula e. V. bitte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 05. Dezember 2019 aufnehmen:

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula möge beschließen, dass der Gemeindevorstand beauftragt wird, alle neuen Stellen und alle Höhergruppierungen, die sich im Stellenplan des Haushaltsplans der Marktgemeinde Niederaula ab 01.01.2020 widerspiegeln, extern bewerten zu lassen.

Begründung:

Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Be reich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) sind nach §12 TVöD-VKA in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte ausgeübte und nicht nur vorrübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die sogenannten Tätigkeitsmerkmale sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die in der sogenannten Entgeltordnung zu dem TVöD-VKA festgeschrieben sind. Die Entgeltordnung stellt somit das Regelwerk zu der Eingruppierung und der Stellenbewertung kommunaler Beschäftigter dar.

Zudem gibt es jeweils eigene Merkmale für die allgemeine Verwaltung, handwerklich Beschäftigte, Meisterinnen und Meister, Ingenieurinnen und Ingenieure.
In all diesen Berufsgruppen sind die unbestimmten Rechtsbegriffe der Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung entsprechend der geltenden Rechtsprechung, interkommunaler Erfahrung oder Ausführungshinweisen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) auf die jeweilige Stelle auszulegen.

Kleinere Kommunen mit in der Regel weniger als 50.000 Einwohnern lassen diese Bewertung üblicherweise von externen Fachleuten durchführen, da das tarifrechtliche Spezialwissen auf den Personal- und organisatorischen Stellen nicht abgedeckt werden kann.

Eine gerechte Stellenbewertung im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist das Fundament für den betrieblichen Frieden und die weiterhin hohe Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktgemeinde Niederaula.

Hausinterne Stellenbewertungen können unter den Mitarbeitern gegebenenfalls den Eindruck erwecken, dass nicht die zu bewertende Stelle, sondern der Stelleninhaber bewertet wird. Eine Bewertung des Stelleninhabers ist nach TVöD nicht zulässig und führt häufig zu unnötigen Gerichtskosten.

Gemäß § 51, Nr. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) kann die Gemeindevertretung die Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Einstellung, Beförderung, Entlassung und Besoldung der Beamten und Arbeitnehmer der Gemeinde im Rahmen des allgemeinen Beamten- und Haushaltsrechts nicht übertragen. Die Gemeindevertretung ist somit ausschließlich hierfür zuständig. In klarer deutlicher Abgrenzung zum Gemeindevorstand, welcher im Einzelfall für die Einstellung von gemeindlichen Beschäftigten zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Köhl, Fraktionsvorsitzender

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