Stellungnahme der Bürgerliste Niederaula e.V. zum Lärmaktionsplan Hessen

Pressemitteilung von Bürgerliste und CDU Niederaula

Bürgerliste und CDU Niederaula fordern zu weiteren Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan auf

Die Listenverbindung aus BL, CDU und B90/Die Grünen hatte zur Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula am 05.12.2019 einen Dringlichkeitsantrag zum Lärmaktionsplan vorbereitet und um Aufnahme auf die Tagesordnung gebeten. Die Dringlichkeit war insofern gegeben, da nur Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 25. November 2019 bis zum 21. Januar 2020 abgegeben werden können und in dieser Zeit keine Sitzung der Gemeindevertretung mehr stattfindet. Leider haben die Mitglieder der SPD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied den Dringlichkeitsantrag nicht unterstützt, eine Beratung und Beschlussfassung konnte in der Sitzung somit nicht erfolgen.

Inhaltlich wurde in dem Antrag angemerkt, dass innerhalb der Großgemeinde Niederaula der Kernort Niederaula und die Ortsteile Kleba, Niederjossa und Solms einer erheblichen Lärmbelastung durch die Hauptverkehrsstraßen A 7/A 5, B 62 und B 454 und die Schnellbahnstrecke Kassel – Fulda ausgesetzt sind. Durch das steigende Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen A7/A5/A4, die Überlastung der Hauptverkehrsknotenpunkte Hattenbacher und Kirchheimer Dreieck und die damit verbundene Staugefahr nutzen sehr viele Verkehrsteilnehmer fast täglich die Umleitungen auf der B 62 und B 454 durch die Orte Kleba, Niederaula und Niederjossa. Sie erhöhen die Lärmbelastung für die Anwohner teilweise in einem unerträglichen Ausmaß. Es ist zu befürchten, dass durch die geplanten Neubaumaßnahmen der drei Brückenbauwerke an der A 7 im Bereich von Niederjossa und Solms die Staugefahr deutlich zunimmt und sich die Lärmbelastung dadurch nochmals erhöhen wird. Hinzu kommt noch, dass mit der geplanten Neubaustrecke Fulda-Erfurt und der Erhöhung der Zugzahlen weitere Lärmbelastungen auf die Ortsteile zukommen.

Durch das zunehmende Verkehrsaufkommen sowohl auf den Straßen als auch auf der Schnellbahnstrecke ist das Ausmaß der Belastung für gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen/Schäden überschritten. Es darf für Lärmminderungsmaßnahmen keine Denkverbote geben, auch die Prüfung einer Wiederaufnahme für den Bau einer Umgehungsstraße für den Kernort Niederaula in den Bundesverkehrswegeplan wird daher Bestandteil unserer Forderungen sein. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass sich diese Forderung nur langfristig umsetzen lässt.
Nachfolgend unsere Forderungen für Lärmminderungsmaßnahmen in den betroffenen Orten:
Bundesstraßen
• Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf B 62 und B 454 in den Ortschaften
• Durchführung jährlicher repräsentativer Verkehrszählungen mit entsprechenden aktuellen Lärmberechnungen
• Förderung für lärmtechnische Sanierung aller Häuser entlang der Bundesstraßen
• lärmmindernder Asphalt bei Erneuerung oder Sanierung der Fahrbahnen von B 62 und B 454 innerhalb der Ortschaften
• Einrichtung von stationären, modernen Überwachungsanlagen für die Messung der Geschwindigkeit und Einhaltung des Nachtfahrverbotes
• möglicherweise Einrichtung einer Mauterfassungsstelle in dem Bereich B62/B 454
• Prüfung einer Wiederaufnahme einer Umgehungsstraße für den Kernort Niederaula in den Bundesverkehrswegeplan
Autobahn
• Lärmschutzwall vom Parkplatz „Strampen“ bis zur Abfahrt Niederaula zum Lärmschutz der Ortslage Niederjossa
• Lärmschutzwall vom Parkplatz „Richtgraben“ bis zur Brücke K 24 zum Lärmschutz der Ortslage Solms
• Lärmschutzwände beidseitig im Anschluss an die Lärmschutzwälle entlang der Querung des gesamten Fuldatales einschließlich der drei Brückenbauwerke
• Lärmschutzwall oberhalb der Ortslage Kleba und Lärmschutzwand entlang des Brückenbauwerkes zur Überquerung von Aula und B 454 zur Ortslage Kleba hin
• lärmmindernder Asphalt im gesamten Bereich der Querung des gesamten Fuldatales
• lärmmindernder Asphalt im gesamten Bereich vom Hattenbacher Dreieck bis Kirchheim in beiden Richtungen
• Förderung für lärmtechnische Sanierung aller Häuser in Solms, Kleba und Niederjossa
• Durchführung jährlicher repräsentativer Verkehrszählungen mit entsprechenden aktuellen Lärmberechnungen
• Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den gesamten betroffenen Strecken von 100 km/h in beiden Richtungen
Schnellbahnstrecke
• Erhöhung der Lärmschutzwände entlang der Brückenbauwerke durch das Aula-, das Hattenbach- und das Fuldatal

Die beiden Listenpartner nutzen die Gelegenheit und werden eine Stellungnahme mit den oben genannten Forderungen/Maßnahmen beim Regierungspräsidium Kassel über das Funktionspostfach laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de abgeben.

Weitere Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Ortsteilen sind möglich und können innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ gesendet werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan einreichen und unsere Bemühungen unterstützen.

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