Gemeindevertretung bleibt bei ihrem Beschluss

Beschluss einer Rückzahlungssatzung;
Gemeindevertretung bleibt bei ihrem Beschluss und reicht Klage gegen die Beanstandung unseres Bürgermeisters ein.
Bei der letzten Gemeindevertretersitzung am 26. Juni 2020 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula zum dritten Mal mehrheitlich mit den Stimmen von BLN, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie mit einer Stimme aus der SPD-Fraktion eine Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge durch Inkraftsetzung einer Rückzahlungssatzung beschlossen.
Nach der ersten Beschlussfassung der Gemeindevertretung (in Hessen höchstes kommunales Organ) am 28. Februar 2020 legte Bürgermeister Rohrbach Widerspruch gegen die Beschlussfassung und somit gegen die Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Niederaula ein.
Hierüber wurde erneut bei der Gemeindevertretersitzung am 29. Mai 2020 wieder zum Wohle der betroffenen Anlieger entschieden und der Widerspruch des Bürgermeisters abgewiesen.
Zum guten Schluss beanstandet der Bürgermeister die Entscheidung der Gemeinvertretung, da nach seiner Auffassung weiterhin Rechtsunsicherheit bestünde.
Da es hierzu noch keine Rechtsprechung gibt und die Landesregierung immer wieder auf die kommunale Selbstverwaltung verweist, bleibt die Gemeindevertretung mehrheitlich bei ihrem bürgerfreundlichen Beschluss und weist auch die Beanstandung des Bürgermeisters zurück und beschließt letztendlich den Klageweg.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wurde vom Gremium mehrheitlich beauftragt, Klage beim hessischen Verwaltungsgericht in Kassel einzureichen.
Aus Sicht der Listenverbindung sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürgern innerhalb unserer Marktgemeinde zu beenden und den Dorffrieden wieder herzustellen.

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